Die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am kommendem Montag 11. Mai 2020 in Kraft tritt, soll alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlauben. Demnach soll auch Fußballtraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein. Allerdings bestehen dazu strenge Auflagen:

 

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  • Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.
  • Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
  • Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren.
  • Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.

Wir prüfen aktuell, ob und wie die Auflagen erfüllt werden können, um einen Trainingsbetrieb schrittweise wieder aufzunehmen. Für uns bedeutet das jedoch organisatorisch eine große Herausforderung. Auch müssen wir uns bewusst sein, dass die Hauptverantwortung unsere Trainer und Betreuer tragen werden, die gegebenenfalls weitere personelle Unterstützung für ihre Trainingseinheiten benötigen. Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erfordert zunächst ein Konzept, welches mit den Beteiligten abgestimmt werden muss.
Der Vorstand der Fußballabteilung hat deshalb beschlossen, den Trainingsbetrieb im Monat Mai zunächst noch ruhen zu lassen. Über neue Entwicklungen informieren wir an dieser Stelle zeitnah.